Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten ergänzend zu dem individuell vereinbarten Angebot. Bei Widersprüchen geht die konkrete Individualvereinbarung vor.

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Leistungen von MOTIONBLOOM – Carina Julier, Broxtermannstraße 5, 49082 Osnabrück, nachfolgend „MOTIONBLOOM“, gegenüber Unternehmern und Verbrauchern, soweit im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.

Gegenstand können insbesondere Webdesign, Branding und Gestaltung, Bewerbungs- und Dokumentenservice, Deutsch-Polnisch-Sprachunterstützung sowie digitale Organisationsleistungen sein.

2. Angebot und Vertragsschluss

Darstellungen auf der Website sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines konkreten Angebots, durch Auftragsbestätigung oder durch den einvernehmlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.

Das Angebot bestimmt insbesondere Leistungsgegenstand, Projektumfang, Vergütung, Zeitrahmen, Mitwirkungspflichten und gegebenenfalls Korrekturschleifen. Individuelle Absprachen haben Vorrang vor diesen AGB.

3. Leistungserbringung und Änderungen

MOTIONBLOOM erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem bei Vertragsschluss festgelegten Briefing und Projektumfang. Gestalterische und konzeptionelle Leistungen beinhalten einen fachlichen Entscheidungsspielraum, soweit keine verbindlichen Vorgaben vereinbart wurden.

Änderungswünsche, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, können als Zusatzleistung angeboten und nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden. Verschiebungen entstehen insbesondere dann, wenn erforderliche Inhalte, Freigaben oder Entscheidungen verspätet vorliegen oder sich der Projektumfang nachträglich ändert.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Zugänge, Texte, Bilder, Logos, Dokumente und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit. Inhalte sind vor der Übergabe auf sachliche Richtigkeit zu prüfen.

Der Auftraggeber gewährleistet, dass die zur Nutzung überlassenen Materialien im vereinbarten Umfang verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Er informiert MOTIONBLOOM unverzüglich über erkennbare rechtliche oder tatsächliche Risiken.

5. Besondere Leistungsgrenzen

Der Deutsch-Polnisch-Service umfasst sprachliche Unterstützung, Überarbeitung und Formulierungshilfe. Er ersetzt keine beeidigte oder beglaubigte Übersetzung. MOTIONBLOOM erbringt keine Rechts-, Steuer-, Medizin- oder Anlageberatung.

Bei Websites schuldet MOTIONBLOOM die vereinbarte technische und gestalterische Umsetzung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine konkrete Suchmaschinenposition und keine durchgehend fehlerfreie Funktion von Diensten Dritter. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

6. Termine und höhere Gewalt

Verbindliche Fertigstellungstermine müssen ausdrücklich als solche vereinbart werden. Angegebene Zeiträume beginnen erst, wenn alle für den jeweiligen Arbeitsschritt erforderlichen Mitwirkungen vorliegen.

Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs – insbesondere Ausfälle externer Plattformen, länger andauernde Störungen der Infrastruktur, behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt – verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Die Parteien informieren sich in einem solchen Fall unverzüglich.

7. Vergütung und Zahlung

Maßgeblich ist die im Angebot vereinbarte Vergütung. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist. Abschlags- oder Vorauszahlungen werden nur geschuldet, wenn sie im Angebot vereinbart wurden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

8. Abnahme bei Werkleistungen

Soweit eine Leistung rechtlich als Werkleistung einzuordnen ist, wird sie nach Fertigstellung zur Prüfung bereitgestellt. Der Auftraggeber teilt konkrete, nachvollziehbare Mängel innerhalb einer angemessenen Prüfungsfrist mit. Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme, insbesondere gegenüber Verbrauchern, bleiben unberührt.

9. Nutzungsrechte und Quelldateien

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot bezeichneten Nutzungsrechte für den vereinbarten Zweck. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte am final freigegebenen Arbeitsergebnis eingeräumt.

Rechte an vorbestehenden Methoden, Vorlagen, Designsystemen, Bibliotheken, Komponenten und allgemeinem Know-how verbleiben bei MOTIONBLOOM oder dem jeweiligen Rechteinhaber. Offene Arbeits-, Quell- oder Produktionsdateien sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Rechte und Lizenzbedingungen eingesetzter Drittanbieter bleiben bestehen.

10. Referenznutzung

Eine Veröffentlichung von Kundennamen, Logos oder Arbeitsergebnissen als Referenz erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder im Einzelfall freigegeben wurde. Vertrauliche und personenbezogene Inhalte werden nicht zu Referenzzwecken verwendet.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

Nicht öffentlich bekannte Informationen, die erkennbar vertraulich sind, werden nur zur Vertragsdurchführung verwendet. Gesetzliche Offenlegungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung. Soweit eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vorliegt, wird vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.

12. Mängel und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. MOTIONBLOOM ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit dies gesetzlich vorgesehen und zumutbar ist.

MOTIONBLOOM haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

13. Widerrufsrecht von Verbrauchern

Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Einzelheiten enthält die Widerrufsbelehrung. Ein vorzeitiger Leistungsbeginn innerhalb der Widerrufsfrist erfolgt nur nach den gesetzlich erforderlichen Erklärungen.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Osnabrück – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.